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   BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05   

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https://dejure.org/2006,16183
BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05 (https://dejure.org/2006,16183)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2006 - VII B 323/05 (https://dejure.org/2006,16183)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - VII B 323/05 (https://dejure.org/2006,16183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2; ; FGO § 142; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekostenvorschuss - Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Kostenübernahme

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen Versagung eines Reisekostenvorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74

    Reiseentschädigung an mittellose Partei

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (Beschluss vom 19. März 1975 IV ARZ (VZ) 29/74, BGHZ 64, 139) handelt es sich insoweit um einen Akt der Rechtsprechung, der in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die PKH (zum Zeitpunkt der BGH-Entscheidung "der Vorschriften über das Armenrecht") ergeht.
  • BFH, 30.07.1997 - I R 21/96

    Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05
    Denn der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatte seinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Anreise zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) mit seiner Mittellosigkeit begründet und das FG hat den Antrag in Anlehnung an den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. September 1997 V B 57/97 (BFH/NV 1998, 209) als einen auf eine bestimmte Form von PKH gerichteten Antrag behandelt und mangels Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 142 FGO, 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) --fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung-- abgelehnt.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99

    Erstattung von Reisekosten - Beschwerde - Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05
    Zivilprozessrechtlich hat das zur Folge, dass --wie bei Versagung der PKH-- nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO die sofortige Beschwerde stattfindet (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1999 5 WF 161/99, OLGR Karlsruhe 2000, 258).
  • BFH, 01.09.1997 - V B 57/97

    Unzulässigkeit des Antrags auf Reisekostenvorschuss und Vorschuss für die

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05
    Denn der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatte seinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Anreise zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) mit seiner Mittellosigkeit begründet und das FG hat den Antrag in Anlehnung an den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. September 1997 V B 57/97 (BFH/NV 1998, 209) als einen auf eine bestimmte Form von PKH gerichteten Antrag behandelt und mangels Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 142 FGO, 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) --fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung-- abgelehnt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2007 - L 7 SO 258/07

    Rechtliches Gehör - faires Verfahren - Fahrtkosten für mittellosen Kläger

    Auch außerhalb der Bewilligung von PKH ist die Gewährung eines Reisekostenvorschusses möglich, wenn anders der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht sichergestellt werden kann (vgl. Bundesfinanzhof , Beschluss vom 8. Juni 2006 - VII B 323/05 - ; Bayer. Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 7. März 2006 - 25 ZB 05.31119 - ; ferner Sächs. Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 27. September 2000 - 1 E 104/00 - ).

    Auch dann hat eine richterliche Entscheidung über die Bewilligung der Reisekosten zu ergehen, und zwar als Akt der Rechtsprechung in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe (vgl. Bundesgerichtshof BGHZ 64, 139, 143; BFH, Beschluss vom 8. Juni 2006 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 7. März 2006 a.a.O.; a.A. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. September 2006 - 1 O 169/06 - ; Neumann in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung , 2. Auflage, § 166 Rdnr. 164).

  • BSG, 23.08.2013 - B 5 R 14/13 BH
    Dabei erstreckt sich die PKH grundsätzlich auch auf die Übernahme von Reisekosten für die notwendige Teilnahme an Gerichtsterminen (vgl BFH Beschlüsse vom 29.11.2007 - III B 21/07 - Juris RdNr 4 und vom 8.6.2006 - VII B 323/05 - Juris RdNr 4; BVerwG Beschluss vom 19.2.1997 - 3 PKH 1/97 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37; BGH Beschluss vom 19.3.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 - BGHZ 64, 139 ; OLG München Beschluss vom 21.11.1996 - 25 W 2981/96 - MDR 1997, 194; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl 2013, § 122 RdNr 1; Geimer in Zöller, ZPO, 29. Aufl 2012, § 122 RdNr 26; Motzer in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl 2013, § 122 RdNr 9).

    Es ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gewährung von PKH, die Reisekostenvorschüsse mit umfasst, bei Unbemittelten allein davon abhängt, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BVerfGE 81, 347, 357; BVerfG Kammerbeschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 175/05 - NJW 2005, 3489, 3490; vgl auch BVerwG Beschluss vom 19.2.1997 - 3 PKH 1/97 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37; BFH Beschlüsse vom 1.9.1997 - V B 57/97 - Juris RdNr 6 und vom 29.11.2007 - III B 21/07 - Juris RdNr 4; OVG Hamburg Beschluss vom 8.3.2010 - 3 So 190/08 - Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 8.6.2006 - VII B 323/05 - Juris RdNr 4 hält Gewährung eines Reisekostenvorschusses außerhalb des PKH-Verfahrens allerdings für "denkbar").

  • LSG Bayern, 24.07.2014 - L 15 VK 16/13

    Prozesskostenhilfe - Fahrtkostenvorschuss

    In diesem Zusammenhang sind auch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte von Belang, nämlich der allgemeine grundgesetzliche Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 08.06.2006, Az.: VII B 323/05) und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, die das PKH-Recht maßgeblich prägen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 131/06 B
    Inder Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör auch dazu führen kann, dass einem Prozessbeteiligten, der keinen umfassenden Anspruch auf PKH hat, im Sinne einer beschränkten PKH-Bewilligung (BGH, Beschluss vom 19.3.1975 - IV AZR (VZ) 29/74 - BGHZ 64, 139, 143) die Reisekosten zur Ermöglichung der Teilnahme an einem gerichtlichen Termin erstattet werden können, wenn nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass dem Beteiligten in der gebotenen Weise das rechtliche Gehör gewährt wird (vgl BFH, Beschluss vom 8.6.2006 - VII B 323/05 - BFH/NV 2006, 1688 f).
  • VG Regensburg, 17.08.2017 - RO 13 K 16.33035

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Reisekosten

    Entgegen der vorgenannten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts vertritt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Meinung, dass die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht nicht zwingend zur Ablehnung einer Reisekostenentschädigung für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung führt (vgl. z.B. BayVGH vom 14. Mai 2012, 13a ZB 12.30122, juris, Rz 3; ebenso wohl BFH vom 8. Juni 2006, VII B 323/05, juris, Rz 2).
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